Neues Transplantationsgesetz

In Deutschland geht die Angst um, in Internetforen und Kommentaren fallen immer wieder Begriffe wie "Hirntod" oder "Lazaruseffekt". Auch die vergangenen Manipulationsskandale an Transplantationszentren schaffen Unsicherheit. Kurzum: Der Deutsche möchte unversehrt bleiben, auch nach dem Tod. Um die stetig zurückgehende Spendenbereitschaft doch noch zu steigern, trat am 1. November das neue Transplantationsgesetz in Kraft.

Organspende

Deutsche sollen wieder mehr Organe spenden

In den kommenden Wochen werden alle Versicherten über 16 Jahren Infopost ihrer Krankenkasse erhalten, diese enthält Aufklärungsmaterial sowie einen Organspendeausweis. Mit dem neuen Gesetz soll die bisher geltende erweiterte Zustimmungslösung durch die Entscheidungslösung ersetzt werden. Das heißt, jeder Versicherte kann sich für oder auch gegen eine Spende entscheiden. Selbst der Entschluss, nicht zu spenden, schafft Klarheit für die Angehörigen, die im Notfall nicht mehr selbst entscheiden müssen, was mit den Organen geschieht. Alle zwei Jahre sollen die Versicherten nun Post von ihrer Krankenkasse erhalten, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr betont die Freiwilligkeit der Spende, hofft aber darauf, dass verbesserte Aufklärung die Spendenbereitschaft erhöhen wird. Auch das soziale Netzwerk Facebook engagiert sich nun stärker für das Thema, in Deutschland kann jeder Nutzer seine Spendenbereitschaft öffentlich machen, in anderen Ländern hat diese Funktion bereits zu einem Anstieg der Spender geführt.

Problemfall Hirntod

In Deutschland warten durchschnittlich 12000 Patienten auf ein neues Organ. Jeden Tag sterben drei von ihnen, weil passende Spender fehlen. Um selbst zum Spender zu werden, muss der Hirntod eintreten. Dieser wird von zwei unabhängigen Medizinern überprüft. So darf das EEG keinerlei Hirnströme mehr verzeichnen, das Gehirn nicht mehr durchblutet werden. Dass sich für hirntot erklärte Menschen doch noch regen, ist dem Lazaruseffekt geschuldet, der für reflexhafte Bewegungen verantwortlich ist. Doch auch Lebenspenden sind möglich, so können etwa Nieren oder auch Teile der Leber an Verwandte oder Ehepartner gespendet werden. Wer der Organspende zustimmt, kann entscheiden, welche Organe entnommen werden können, neben Leber, Lunge und Bauchspeicheldrüse können auch verschiedenste Gewebe weiterverwendet werden.

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