Kosmetik-Institute vor dem Aus?

Künftig könnte es keine Kosmetik-Institute mehr geben, die sich als solche bezeichnen dürfen.

Hintergrund dieser Entwicklung ist eine juristische Entscheidung. Das Kammergericht Berlin urteilte, dass sich ein privater Verein nicht als Institut bezeichnen dürfe. Dieses könne zur Verwechslungsgefahr führen, denn die Menschen rechneten Institute generell dem Staat zu und könnten daher glauben, dass es sich bei einem Institut, obwohl sich dieses im Privatbesitz befindet, um eine öffentliche Stelle handelt.

Kosmetik-Institut

Der Fall der Kosmetik-Institute vor dem Berliner Kammergericht

Das Verfahren, welches zu dem Urteilsspruch der Berliner Richter führte, drehte sich allerdings nicht um Kosmetik-Einrichtungen, sondern um den ‚ÄûDeutsches Institut für Iranische Politik- und Wirtschaftswissenschaften e.V.”, dessen Anwälte unter Verweis auf die zahlreichen Kosmetik-Institute versuchten, die bisherige Bezeichnung zu verteidigen und dabei versagten.

Ausnahmeregelung dank des Gewohnheitsrechts?

Ob der Urteilsspruch aber auch zu einer generellen Neubezeichnung in der Kosmetikbranche führen wird, bleibt abzuwarten. Zahlreiche Juristen deuteten bereits an, dass es für die Kosmetik-Institute eine Ausnahmeregelung geben könnte, die auf dem Gewohnheitsrecht beruht. Die Idee dahinter ist denkbar einfach: Kosmetik-Institute gibt es bereits seit Jahrzehnten, weshalb sich die entsprechende Bezeichnung eingebürgert hat. Niemand käme wohl ernsthaft auf die Idee, hinter einem Kosmetik-Institut eine staatliche Einrichtung zu vermuten. Insofern könnte die Bezeichnung bestehen bleiben. Ob dies aber tatsächlich passieren wird, hängt wesentlich von den Richtern in künftigen Verfahren ab, die sicher folgen werden.

Gefahr anwaltlicher Abmahnungen

Solange dies jedoch nicht geklärt ist, droht den Kosmetik-Instituten allerdings Ungemach. Das Kammergericht in Berlin fällte eine generelle Entscheidung über das Wort ‚ÄûInstitut‚Äú, weshalb dieses für den Moment eigentlich nicht mehr verwendet werden dürfte. In der Folge werden zahlreiche Kosmetik-Institute wohl anwaltliche Abmahnungen erreichen, die sie kostenpflichtig dazu auffordern, die Bezeichnung aufzugeben. Betreiber der Kosmetik-Salons sollten deshalb zeitnah mit ihrem eigenen Rechtsbeistand eine Strategie für einen solchen Fall festlegen.

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