Schuldnerberatung, raus aus der Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz und Schuldentilgung

Die Verlockungen lauern im Grunde genommen überall: Das Versandhaus bietet mit der Bestellung gleich einen Ratenkredit an, dessen Tilgungsbeginn erst in drei Monaten ist und das Möbelhaus kommt beim Kauf der Küche auch mit einem Ratenkredit entgegen.

Diese beiden Beispiele stehen im Grund exemplarisch für das, wovor viele Verbraucherschützer warnen, nämlich den unbedachten Kreditabschlüssen. Die Zahlen der Schuldnerberatungen zeigen jedoch, dass nahezu 3 Millionen Haushalt in Deutschland überschuldet sind, Tendenz steigend. Denn die Gründe für die Überschuldung lassen sich nicht nur anhand von Krediten ablesen. Oft genug führen Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder auch der Tod eines Hauptverdieners einer Familie dazu, dass die Kredite nicht mehr bezahlt werden können und die Schulden überhand nehmen. Wer da nicht rechtzeitig Hilfe bei einer Schuldnerberatung sucht muss damit rechnen, dass nach oftmals erfolglosen Pfändungsversuchen der Gerichtsvollzieher einer der Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung einer Privatinsolvenz stellt.

Der Schuldnerberater kann zwar auch nicht die Probleme ungeschehen machen und oftmals auch nicht den Gang in eine Insolvenz vermeiden. Wenn Schuldner aber bereits bei Erreichen der ersten Mahnungen die Schuldnerberatung aufsuchen, kann der Berater bei den Gläubigern versuchen Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren, die es dem Schuldner ermöglichen, den Kredit weiter zu bedienen und ihn letztendlich abzubezahlen. Denn auch den Gläubigern wird in der Regel daran gelegen sein, ihr Geld vollständig zu bekommen anstatt es gänzlich abschreiben zu müssen.
Dennoch muss konstatiert werden, dass die Zahl der Insolvenzen in den letzten Jahren stetig steigt und dass auch eine Schuldnerberatung den Gang in die Verbraucherinsolvenz nicht immer vermeiden kann. Oftmals wird den Schuldnern sogar geraten, den schweren Weg zu gehen, damit ihnen am Ende des Verfahrens wieder eine Perspektive gegeben wird, indem sie schuldenfrei in ein neues Leben gehen können.

Der Weg dahin ist lang und beschwerlich, da in diesen sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der so genannten Wohlverhaltensphase, der Schuldner beweisen muss, dass er einerseits aus der Vergangenheit gelernt hat und andererseits sich finanziell nichts weiter zuschulden hat kommen lassen. Das bedeutet auch, dass er die Beträge aus seinem Einkommen, die über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegen, an die Gläubiger abtreten muss.
Insofern kommt der Gläubigerliste eine nicht unbedeutende Rolle zu. Denn jeder Gläubiger muss seine Forderung dem Insolvenzgericht anzeigen und je eher er das tut, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er aus der Insolvenzmasse einen Teil seiner Forderung erstattet bekommt.

In vielen Fällen scheitert eine Verteilung allerdings, da die Schuldner gar nicht erwerbstätig und somit vollständig mittellos sind.

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