Kostenübernahme der Krankenkasse bei Impotenz


Die Kosten für die Therapie einer Impotenz werden grundsätzlich von den Privatkassen höher gefördert als von den Gesetzlichen Krankenkassen.

Verschreibungspflichtige Medikamente werden in der Regel als Privatrezept ausgestellt.
Ein Gerichtsurteil hat jedoch beschlossen, dass die Kosten zur Diagnosestellung der Impotenz von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Zu dieser Diagnosestellung gehört die ausführliche Anamnese, das heißt die Beurteilung der Krankheitsgeschichte des Patienten. Auch eine klinisch-urologische Untersuchung, die Blutentnahme zur Hormonbestimmung und ein Schwellkörperinjektionstest werden von den Krankenkassen bezahlt.


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