Hallo Biene,
Hank hat recht, was das “Bürgen für die Zusammensetzung” betrifft. Für Medikamente, die den Verantwortungsbereich des Apothekers verlassen haben, kann er keine Haftung übernehmen. Bei Herstellern, Großhändlern und Apotheken ist die sachgerechte Lagerung gewährleistet. Nach Abgabe des Medikaments ist das nicht mehr möglich. Dies ist in Deinem Falle ärgerlich und klingt sehr bürokratisch und kleinkariert. Eventuell kann man auf eine Kulanzregelung hoffen, wenn man schon längere Zeit Kunde der Apotheke ist. Entsorgen muß der Apotheker das Medikament in jedem Fall.
Du schreibst nicht, um welches Medikament es sich handelt, aber möglicherweise kann es ohne Bedenken auch jemand aus deiner Familie oder Freundeskreis demnächst verwenden.
VG